Es handelt sich für Kunden, die die beA-Schnittstelle aus advoware nutzen, um ein Pflichtupdate
Gemäß Ziffer 2 der Bekanntmachung zu § 5 Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) vom 20.12.2018 ist bei Übermittlung eines strukturierten maschinenlesbaren Datensatzes gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 2 ERVV ab dem 1. September 2019 die XJustiz-Version 2.4 (bisher Version 2.1) zu verwenden. Dies gilt insbesondere auch für die Übermittlung von Dokumenten mit eEB.
Wenn Sie die beA-Schnittstelle aus advoware nutzen, benötigen Sie zwingend ein advoware-Update. Version 5.31-SP1 steht ab sofort in unserem Download-Bereich für Sie bereit. Bitte stellen Sie sicher, dass dieses bis zum 1. September 2019 installiert wird.
Im Downloadbereich steht jetzt advoware 5.302.
Das Update beinhaltet u.a. Optionen zur
Im Download-Bereich der Herstellerin finden Sie jetzt das Update auf advoware 5.301.
Wir empfehlen, das Update am Server auszuführen. Die Updateroutine nach dem ersten Programmstart kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit können Sie nicht arbeiten.
Schwerpunkte sind:
Eine vollständige Updatebeschreibung erhalten Sie hier.
Sie benötigen das Update zwingend nur dann, wenn Sie Daten aus advoware an Elster übergeben oder im Notariatsmodul die Formulare für die Veräußerungsanzeigen verwenden.
Nur die Module, die sich tatsächlich geändert haben, bekommen die neue Versionsnummer 5.206. Aufgrund der tiefen Verzahnung ist die Elster-Schnittstelle dieses Mal enthalten.
Hinweis: Nach dem Update besitzen nur tatsächlich geänderte Module die Versionsnummer 5.206.
Die Bundesbank hat den aktuellen Basiszinssatz ab 01.01.2019 veröffentlicht.
https://www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/basiszinssatz-770604
Sie müssen in advoware keine Änderungen vornehmen.
Haupaugenmerk des Updates sind Verbesserungen und Bug-Fixes im Bereich beA-Schittstelle und advoware-Mail
Die neue Version enthält bereits die neue Kanzleisoftwarehersteller (KSW)-Schnittstelle der BRAK, die die Herstellerin von der BRAK am 19.09.2018 bekommen hat.
Bevor Sie sich bei Fragen zu Mitarbeiterkarten an unseren Support wenden, prüfen Sie bitte folgende Punkte:
1) Gelingt mit der Mitarbeiterkarte ein Login in der beA-Webanwendung?
2) Welche Schlüsselverwendung ist für das Mitarbeiterzertifikat angegeben?
3) Welche Rechte hat der Mitarbeiter? Bestehen Lese-Rechte auf mindestens ein Postfach?
Weiterhin möchten wir Sie auf einen Fehler in der Vorgängerversion aufmerksam machen. Sofern Sie die Anlage EÜR für das Vorjahr mit den Versionen 5.200 und 5.201 (beide erschienen nach Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist 31.05.2018) an Elster übermittelt haben, wurden keine Abschreibungszeilen übermittelt. Bitte prüfen Sie für diesen Fall die Anlage EÜR.
Bitte lesen Sie nach dem Update die Updatebeschreibung, aufrufbar aus dem Befehlsmenü von advoware.
In der Grafik links finden Sie einen Auszug der Änderungen, Verbesserungen und Bugfixes in dieser Version.
Hier geht es zum Download-Bereich!
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